Unterscheidung

Wo liegt der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege? Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden.

Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche Tätigkeit, erlaubnispflichtig und eine geschützte Berufsbezeichnung.

Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen der kosmetischen Fußpflege und der medizinischen Fußpflege. Seit dem 1. Januar 2003 ist die Erlaubnis nach § 1, Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung bzw. staatliche Anerkennung nach § 1, Satz 2 i. V.m. § 10, Abs. 1 PodG Voraussetzung für die Bezeichnung Podologe (medizinische Fußpflege).

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege dürfen Podologen auch die Füße von Risikopatienten behandeln.

Podologie-Noa – Podologe führt podologische Behandlungen durch
Podologie-Noa – Podologe führt podologische Behandlungen durch

Die podologische Komplexbehandlung umfasst folgende Behandlungen:

  • Umfassende Anamnese
  • Fußuntersuchung (Sicht- und Tastbefund)
  • Schneiden bzw. Kürzen der Nägel
  • Dicke Mykosenägel (Nagelpilz) werden bis in die tiefen Schichten gefräst, um die ärztliche Mykosetherapie zu unterstützen
  • Schleifen und Glätten der Nagelränder
  • Reinigen des Nagelfalz
  • Kontrolle der Zehenzwischenräume
  • Entfernung von Hühneraugen, übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Behandlung von Hauteinrissen an der Ferse (Rhagaden)
  • Bei eingewachsenen Nägeln wird der Span entfernt und ggf. aus tamponiert
  • Eincremen der Füße mit Eminem Fußpflegeprodukt
  • Individuelle Beratung über Schuhwerk, Strümpfe und Pflege